Die Standspur auf Autobahnen ist dem Abstellen von Kraftfahrzeugen bei Notfällen, Unfall oder einer Panne vorbehalten und darf grundsätzlich nicht befahren werden. Eine Benutzung ist darüber hinaus nach polizeilicher Weisung sowie zur Bildung einer Gasse für Polizei- und Rettungsfahrzeuge zulässig.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Verkehrsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.