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Standspur auf Autobahnen

Die Standspur auf Autobahnen ist dem Abstellen von Kraftfahrzeugen bei Notfällen, Unfall oder einer Panne vorbehalten und darf grundsätzlich nicht befahren werden. Eine Benutzung ist darüber hinaus nach polizeilicher Weisung sowie zur Bildung einer Gasse für Polizei- und Rettungsfahrzeuge zulässig.

Wird in einem Notfall (z.B. Hilfeleistung) das Fahrzeug angehalten, so ist das Fahrzeug durch Warnblinklicht und Warndreieck zu sichern.
Aufgrund der dennoch bestehenden Gefahr sollten Fahrer und Mitfahrer sich nicht im Fahrzeug auf dem Standstreifen aufhalten, zur Sicherheit hinter den Leitplanken bleiben.

Eine kurzfristige Benutzung als verlängerte Beschleunigungsspur ist indes nicht zulässig, da es sich nicht um einen Notfall handelt. Kommt es bei der Benutzung zu einem Unfall so trifft den Fahrer, der die Standspur unberechtigt benutzt
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