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Sorgfaltspflicht und Gefährdungshaftung (Betriebsgefahr)
Unter der Sorgfaltspflicht ist allgemein die Pflicht zu verstehen, sich umsichtig und achtsam zu verhalten. Eine Sorgfaltspflichtverletzung liegt dann vor, wenn ein Schaden verursacht wurde, weil die im Verkehr zu erwartende Sorgfalt nicht aufgewendet wurde. Wer diese Sorgfalt verletzt, handelt fahrlässig (§ 276 Abs. 2 BGB).

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