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Sorgfaltspflicht und Gefährdungshaftung (Betriebsgefahr)Unter der Sorgfaltspflicht
ist allgemein die Pflicht zu verstehen, sich umsichtig und achtsam zu verhalten.
Eine Sorgfaltspflichtverletzung liegt dann vor, wenn ein Schaden verursacht
wurde, weil die im Verkehr zu erwartende Sorgfalt nicht aufgewendet wurde.
Wer diese Sorgfalt verletzt, handelt fahrlässig (§ 276 Abs. 2
BGB).
Im Verkehrsrecht bedeutet dies konkret, daß die erforderliche Sorgfalt anzuwenden ist, um unnötige Schäden oder Risiken für Dritte abzuwenden. Diese Definition ist äußerst dehnbar, der Begriff der Sorgfaltspflicht daher nur sehr schwer zu umreißen. Letztendlich kommt es hinsichtlich der Sorgfaltspflicht immer auf den konkreten Einzelfall an. Maßstab ist die Sorgfalt eines durchschnittlichen Kraftfahrers. Es kommt also darauf an, ob sich ein besonnener und gewissenhafter Kraftfahrer mit durchschnittlichem Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |