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Anreise zum Skiurlaub: Vorsicht Geldbuße!Wer auf dem Weg
in den Alpenskiort bei Verkehrssünden ertappt wird, muss oftmals tief
ins Portemonnaie greifen - und das, obwohl der Skiurlaub selbst meist schon
kostspielig genug ist!
Ganz allgemein ist zu beachten, dass es schon dann verhältnismäßig teuer wird, wenn der Winterurlauber die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um bis zu 20 Stundenkilometer überschreitet oder auf Bergstraßen trotz entsprechender Pflicht keine Schneeketten aufzieht. Nachstehend ein kurzer Überblick über die größten Fallen: Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |