Auch wenn man ein altes Fahrzeug nur als Schrottwagen veräußern will, sollte der Verkäufern auf dem Abschluss eines schriftlichen Gebrauchtwagenkaufvertrages bestehen, im Rahmen dessen die Haftung für etwaige Mängel ausgeschlossen wird.Jetzt weiterlesen ... Mit einem AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht haben Sie Zugriff auf diesen und alle anderen Artikel im Bereich Verkehrsrecht.
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