Auch wenn man ein altes Fahrzeug nur als Schrottwagen veräußern will, sollte der Verkäufern auf dem Abschluss eines schriftlichen Gebrauchtwagenkaufvertrages bestehen, im Rahmen dessen die Haftung für etwaige Mängel ausgeschlossen wird.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Verkehrsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.