AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Saisonkennzeichen

Soll ein Fahrzeug nicht ganzjährig genutzt werden, so kann statt des Versicherungskennzeichens ein Saisonkennzeichen als amtliches Kennzeichen genutzt werden. Es bedarf sodann keiner vorübergehenden Stillegung und anschließender erneuten Zulassung.
Ein Saisonkennzeichen gilt für mindestens zwei und maximal elf Monate - der Geltungszeitraum ist nicht erweiterbar. Hierzu bedarf es einer förmlichen Änderung des Zulassungszeitraums. Der Zeitraum beginnt zwingend am 1. eines Monats und endet am letzten eines Monats. Die Änderung des Zulassungszeitraums hat keinen Einfluß auf das Kennzeichen. Dieses bleibt bestehen.
Zum weiterlesen bitte anmelden ...
 Passwort:  
Passwort vergessen? - Zugangsverwaltung 

Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht.
Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen!
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von WDR - polis und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Verkehrsrecht  | Nach Oben