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SaisonkennzeichenSoll
ein Fahrzeug nicht ganzjährig genutzt werden, so kann statt des Versicherungskennzeichens
ein Saisonkennzeichen als amtliches Kennzeichen genutzt werden. Es bedarf
sodann keiner vorübergehenden Stillegung und anschließender
erneuten Zulassung. Ein Saisonkennzeichen gilt für mindestens zwei und maximal elf Monate - der Geltungszeitraum ist nicht erweiterbar. Hierzu bedarf es einer förmlichen Änderung des Zulassungszeitraums. Der Zeitraum beginnt zwingend am 1. eines Monats und endet am letzten eines Monats. Die Änderung des Zulassungszeitraums hat keinen Einfluß auf das Kennzeichen. Dieses bleibt bestehen. Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |