Rotlichtverstoß und Rotlichtüberwachung

Verkehrsrecht

Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Ein Rotlichtverstoß liegt nicht schon dann vor, wenn ein Fahrzeug bei Rotlicht nicht an der Haltelinie zum Stehen kommt. Dies ist erst dann der Fall, wenn das Fahrzeug erst nach der Haltelinie stoppt und zudem in den Schutzbereich der Kreuzung gerät. Wird lediglich die Haltelinie überschritten, so liegt noch kein Rotlichtverstoß vor. Auch wenn keine Haltlinie existiert, muss das Fahrzeug die Fluchtlinie der Kreuzung oder Einmündung überfahren, so dass der Querverkehr beeinträchtigt wird.

Man unterscheidet zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Rotphase der Ampel bereits länger als 1 Sekunde bestand, als der Verstoß begangen wurde. Andernfalls liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor.

Die Folgen dieser Ordnungswidrigkeit für den Verkehrssünder sind ein Bußgeld sowie die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister. Es wird mindestens 1 Punkt eingetragen - darüber hinaus kann auch ein Fahrverbot verhängt werden.

Besonders problematisch und teuer ist ein Rotlichtverstoß dann, wenn es zudem zu einem Verkehrsunfall gekommen ist. Regelmäßig liegt bei einem Rotlichtverstoß grobe Fahrlässigkeit vor, so dass ggf. der Versicherungsschutz der Kaskoversicherung entfällt.

Darf bei „Gelb“ noch gefahren werden?

Hat eine Ampel von Grün auf Gelb umgeschaltet, so ist dies nicht als Aufforderung zum „gasgeben“ zu verstehen. Vielmehr wird darauf hingewiesen, dass die Ampel gleich auf Rot umspringen wird und das Fahrzeug zum Stillstand gebracht werden soll.

Wird eine Ampel bei Gelb überfahren, so stellt dies einen Verstoß dar, der mit einem Bußgeld von maximal 10 € geahndet werden kann.

Wer dennoch bei Geld aufs Gas drückt, sollte weiterhin berücksichtigen, dass durch die Erhöhung der Geschwindigkeit auch zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommen kann. Ist die Ampel mit einer Blitzanlage verbunden, so kann zusätzlich noch ein Bußgeld wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf den Fahrer hinzukommen.

Rotlichtverstoß oder doch nur ein Haltelinienverstoß?

Hat der Kraftfahrer zwar die Haltelinie überschritten, jedoch sein Fahrzeug unmittelbar nach der Haltelinie zum stehen gebracht, so liegt lediglich ein Haltelinienverstoß vor. Hierfür droht maximal ein Verwarngeld von 10 €.

Erst dann, wenn der Kraftfahrer in den durch die Rotphase geschützten Verkehrsbereich (Kreuzung, Fußgängerüberweg) hineingefahren ist, liegt ein Rotlichtverstoß vor.

Grüner Pfeil und rote Ampel: Was gilt?

Befindet sich ein Zusatzschild in Form eines grünen Pfeils an der Ampel, so ist der Kraftfahrer zum Rechtsabbiegen auch zur Überfahrt bei einer roten Ampel berechtigt sind.

Vor der Überfahrt muss jedoch zuerst an der jeweiligen Haltelinie angehalten werden – keinesfalls darf direkt und ohne Stopp abgebogen werden. Der Querverkehr (Fußgänger, Fahrradfahrer) ist zu beachten.

Wird nicht an der Haltelinie angehalten, so kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 70 € sowie einem Punkt geahndet werden, kommt es bei der Überfahrt zur Gefährdung des Querverkehrs, erhöht sich das Bußgeld auf maximal 150 €.

Rotlicht gilt auch für Fahrradfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge!

Selbstverständlich gilt eine rote Ampel auch für Fahrradfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge.

Ein einfacher Rotlichtverstoß zieht ein Bußgeld in Höhe von maximal 60 €; bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einer Beschädigung von Gegenständen bzw. Autos erhöht sich das Bußgeld auf maximal 120 €.

Der qualifizierte Rotlichtverstoß zieht ein Bußgeld von maximal 180 € nach sich, bei einer Gefährdung kommt noch ein Punkt im Verkehrszentralregister hinzu.

Rotlichtblitzer: Welche Möglichkeiten hat der Betroffene?

In den seltensten Fällen wird ein Kraftfahrer bei einem Rotlichtverstoß „auf frischer Tat“ von der Polizei erwischt - vielmehr ist es viel häufiger der Fall, dass eine automatische Überwachungsanlage die Ordnungswidrigkeit erfasst und ein Beweisfoto beim Überqueren der Haltelinie angefertigt hat.

Hier werden zum einen Frontfotos angefertigt, über die der Fahrer i.d.R. zu identifizieren ist, und zum anderen Heckfotos. Bei einem Heckfoto ist der Fahrer regelmäßig nicht eindeutig identifizierbar. Dies ist bei der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nicht ganz unproblematisch, da nicht klar ist, gegen wen ermittelt werden soll. Einfach zu unterstellen, dass der Halter des Fahrzeuges den Verstoß begangen hat, ist nämlich nicht möglich.

Heckfotos werden jedoch nur noch von älteren Anlagen erstellt. Macht der Halter des Fahrzeuges keine Angaben im Bußgeldverfahren, so kann dies dazu führen, dass das Verfahren eingestellt werden muss. Allerdings besteht dann das Risiko einer Fahrtenbuchauflage gegen den Halter.

Grundsätzlich wird es bei polizeilichen Ermittlungen auch dazu kommen, dass Ermittlungen am Wohnort oder Arbeitsplatz des Betroffenen erfolgen. Hierbei wird versucht werden, in Erfahrung zu bringen, ob es sich bei der auf dem Beweisfoto festgehaltenen Person um den Betroffenen handelt. Hierbei werden entsprechende Personengruppen (Nachbarn, Arbeitskollegen, Familienmitglieder) befragt und es wird Ihnen das Foto vorgelegt werden.

Dieses Vorgehen ist zulässig, ebenso wie der Vergleich des Beweisfotos mit dem Bild im Personalausweis.

Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, so hat der Richter zu beurteilen, ob das Beweisfoto zur Grundlage der Fahreridentifizierung geeignet ist. Es sind sodann die charakteristischen Identifizierungsmerkmale der abgebildeten Person mit dem Erscheinenden zu vergleichen.

Die Anforderungen an die Auswertung sind hoch - es ist notwendig, dass der Richter sich mit den konkreten Umständen des jeweiligen Falles auseinandersetzt. Daher ist es nicht ausreichend, wenn bloß allgemeine Merkmale floskelhaft erwähnt werden - es ist notwendig, dass die individuellen Besonderheiten, die zur Fahreridentifizierung geeignet sind, beschrieben werden.

Wird dies nicht beachtet, so können Rechtsmittel gegen das Urteil in Betracht gezogen werden.

Wie hoch ist die Strafe bei einem Rotlichtverstoß?

Bei den Folgen des Rotlichtverstoßes kommt es entscheidend darauf an, ob ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorlag oder nicht.

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Rotphase der Ampel bereits länger als 1 Sekunde bestand, als der Verstoß begangen wurde.

Weiterhin wird danach unterschieden, ob durch den Rotlichtverstoß eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern vorlag oder ob Gegenstände bei dem Rotlichtverstoß beschädigt wurden.

In besonderen Fällen kann von der Regelstrafe abgewichen werden.

Die Strafen für den Regelfall finden sich im Bußgeldkatalog:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Einfacher Rotlichtverstoß 90 € 1 -
... sowie andere gefährdet 200 € 2 1 Monat
... sowie Sachschaden verursacht 240 € 2 1 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß 200 € 2 1 Monat *
... sowie andere gefährdet 320 € 2 1 Monat *
... sowie Sach­schaden verur­sacht 360 € 2 1 Monat *
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abge­bogen, ohne vorher zu halten 70 € 1 -
... sowie Fuß­gänger- oder Fahr­rad­ver­kehr der frei­gege­benen Ver­kehrs­rich­tung behin­dert 100 € 1 -
... sowie andere gefährdet 100 € 1 -
... sowie Sach­schaden verur­sacht 120 € 1 -
* Je nach Tatbe­gehung Geld­strafe, Führer­schein­entzug und Freiheits­strafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Wie kann ein Rechtsanwalt bei einem Rotlichtverstoß helfen?

Viele Betroffene fragen sich, ob es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt bei einem Rotlichtverstoß hinzuzuziehen. Wenn es gilt, herauszufinden, ob es überhaupt Chancen gibt, mit einem blauen Auge davonzukommen, so ist ein Anwalt hilfreich - er kann Akteneinsicht verlangen und in Erfahrung bringen, ob überhaupt ein Foto vorliegt, ob eine Fahreridentifizierung möglich ist und welches Verfahren angewendet wurde.

Auch eine etwaige Verjährung kann geprüft werden. Nach Vorlage der Informationen kann abgeschätzt werden, ob eine Abwehrstrategie sinnvoll ist oder nicht.

Für den Betroffenen ist es oft angebracht, jedenfalls zunächst  keine Angaben zur Sache zur machen - weder auf dem Anhörungsbogen noch bei einem persönlichen Gespräch. Das Schweigerecht sollte genutzt werden. Ein vertretender Anwalt kann eine polizeiliche Vorladung absagen.

Nachdem eine Lageabschätzung erfolgt ist, kann man sich dann für eine sinnvolle Strategie entscheiden.

Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline sind jederzeit für Sie da - egal ob Sie einen Bußgeldcheck, eine Akteneinsicht oder eine Vertretung Ihrer Interessen benötigen.

Letzte Änderung: 15.09.2023

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