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ReaktionszeitDie Reaktionszeit
bezeichnet die Zeit, die zwischen veranlaßter Handlung und dem Auftreten
des die Handlung auslösenden äußeren Ereignis liegt (z.B.
Ausweichen oder Bremsen, nachdem ein Reh auf der Straße stehen geblieben
ist). Die Reaktionszeit ist nicht mit der sogenannten Schrecksekunde zu
verwechseln.
Die Dauer der Reaktionszeit ist unterschiedlich und höchst individuell, liegt jedoch i.d.R. zwischen 0,5 und 1,5 Sekunden. War aufgrund der vorliegenden Situation eine Blickzuwendung notwendig, so kann der Wert auch höher liegen. Zur Reaktionszeit wird die Bremsschwellzeit (i.d.R. 0,2 Sekunden bei Pkws und 0,4-0,6 Sekunden bei Lkws) hinzugerechnet, so daß die Summe der beiden - die Vorbremszeit - zwischen 0,7 und 2 Sekunden, Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |