Ist bereits bei
der Verurteilung klar, daß eine Geldstrafe nur in Raten gezahlt werden
kann, so kann schon in diesem Stadium des Verfahrens ein entsprechender
Antrag gestellt werden. Dann kann bereits im Urteil eine Zahlungserleichterung
festgesetzt werden. Auch nach einer Verurteilung kann eine Zahlungserleichterung
formlos beantragt werden. Entsprechende Nachweise sind notwendig.