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Geldstrafe und Ratenzahlung
Ist bereits bei der Verurteilung klar, daß eine Geldstrafe nur in Raten gezahlt werden kann, so kann schon in diesem Stadium des Verfahrens ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dann kann bereits im Urteil eine Zahlungserleichterung festgesetzt werden. Auch nach einer Verurteilung kann eine Zahlungserleichterung formlos beantragt werden. Entsprechende Nachweise sind notwendig.

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