Seit dem 1. März
2002 ist die Benutzung von Radarwarngeräten in Kraftfahrzeugen bußgeldbewehrt.
Verboten ist die Benutzung, aber auch bereits das betriebsbereite Mitführen
von Warngeräten, die polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen anzeigen
oder stören. Wer künftig mit einem solchen Gerät erwischt
wird, muss ein Bußgeld von 75 Euro zahlen. Außerdem werden
vier Punkte im Flensburger Verkehrssünderregister fällig. Bislang
hatte die Polizei das Gerät nur ohne Bestrafung entfernen dürfen.