Punkte in Flensburg - Reform seit 1. Mai 2014

Verkehrsrecht

Wer wegen einer Verkehrsstraftat oder - Ordnungswidrigkeit verurteilt wird, erhält gegebenenfalls nicht nur eine Strafe oder Buße einschließlich Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot sondern wird auch mit Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg bedacht.

Das System wurde zum 1.5.2014 grundlegend geändert. Die Punktegrenze liegt dann statt 18 Punkten bei nur noch 8 Punkten. Die Punktevergabe wird drastisch vereinfacht:

- Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Punkt bedacht

- Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten erhalten zwei Punkte

- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis schlagen mit drei Punkten zu Buche

Eingetragen werden Ordnungswidrigkeiten nun nur noch dann, wenn sie mindestens 60 Euro (bislang 40 Euro) kosten - aber Vorsicht, auch einige Verstöße werden teurer und kommen somit über die Eintragungsgrenze! Dies sind insbesondere die Handynutzung, Verstöße gegen die Winterreifenpflicht, Vorfahrtverstöße, die Gefährdung von Fußgängern im Fußgängerbereich und das Überziehen der HU-Frist um mehr als acht Monate. Es werden nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße eingetragen, wobei die einzutragenden Verstöße abschließend in Anlage 13 FeV aufgezählt werden. Zum Beispiel für Verstöße gegen eine Fahrtenbuchauflage, das unberechtigte Befahren einer Umweltzone etc. gibt es also "nur noch" eine Geldbuße aber keine Punkte mehr.

Je nach Punktestand fällt der Fahrerlaubnisinhaber in einen bestimmten Status:

- 1-3 Punkte = Status Vormerkung

- 4-5 Punkte = Status Ermahnung (schriftliche Ermahnung mit Hinweis auf Fahreignungsseminar)

- 6-7 Punkte = Status Verwarnung (schriftliche Verwarnung mit Hinweis auf Fahreignungsseminar)

- ab 8 Punkten = Führerscheinentzug, eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten erteilt werden, wobei in der Regel eine MPU erforderlich sein wird.

Was passiert mit alten Verstößen, die nun nicht mehr eingetragen würden?

Diese werden zum 1.5.2014 automatisch gelöscht.

Eintragungen, die auch nach der Neuordnung zu Punkten führen würden, werden wie folgt umgerechnet:

Alter PunktestandNeuer Punktestand
1-31
4-52
6-73
8-104
11-135
14-156
16-177
über 188
Es besteht also kein Grund zur Sorge, dass ein bestehendes Punktekonto von 8 oder mehr Punkten am 1.5.2014 zwangsläufig dazu führt, dass der Führerschein eingezogen wird.

Weiterhin wird es möglich sein, Punkte abzubauen. Für die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar wird bei einem Punktestand von 1 bis 5 ein Punkt erlassen.

Ansonsten verjähren die Punkte nach einer gewissen Zeit, die Verlängerung durch neue Taten entfällt komplett. Die Verjährung gestaltet sich wie folgt:

2,5 Jahre - Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt

5 Jahre - Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten und Straftaten mit zwei Punkten

10 Jahre - Straftaten mit drei Punkten

Letzte Änderung: 01.07.2018

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