![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Parken auf PrivatparkplatzStellt ein Verkehrsteilnehmer
sein Fahrzeug auf einem Privatparkplatz ab, so stellt dies nur dann kein
Problem dar, wenn hierfür eine Genehmigung des Parkplatzeigentümers
besteht. Dies gilt auch für Firmenparkplätze oder Parkplätze
an Einkaufszentren oder Supermärkten! In der Regel ist die Zulässigkeit
des Parkens dort mit einer öffentlich bekanntgemachten Bedingung ("Parken
nur für Kunden", ggf. nur für eine bestimmte Zeitdauer) verknüpft.
Oftmals wird sogar direkt damit gedroht, dass unrechtmäßig geparkte
Fahrzeuge abgeschleppt werden.
Fehlt es an einer entsprechenden Genehmigung, so kann dies noch teurer werden als Falschparken auf öffentlichen Straßen. Lässt ein Parkplatzeigentümer ein unrechtmäßig parkendes Fahrzeug abschleppen, so können die Kosten für diese Maßnahme fast doppelt so hoch sein wie die Gebühren für das Abschleppen durch die Straßenverkehrsbehörde - zum Leidwesen des Falschparkers sind diese höheren Kosten vom privaten Abschleppunternehmen rechtmäßig. Es ist grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden, dass ein Parkplatzbesitzer zur Entfernung eines unbefugt geparkten PKW einen Abschleppdienst beauftragt. Ebenfalls ist es zulässig, dass ein Vertrag zwischen Parkplatzbesitzer und Abschleppunternehmen besteht, der regelt, unter welchen Voraussetzungen Fahrzeuge entfernt werden dürfen. Der Falschparker hat in das Besitzrecht des Parkplatzeigentümers eingegriffen. Das unbefugte Benutzen fremder Parkplätze ist unerlaubte Eigenmacht. Wenn die zivilrechtlichen Voraussetzungen für eine Besitzstörung vorliegen - und dies ist hier der Fall -, sind vom Störer alle Kosten für die Umstellung des Fahrzeuges zu tragen, der Eigentümer hat ein Selbsthilferecht. Ob das Abschleppen auch verhältnismäßig ist, ist unerheblich. Dies bedeutet, dass auch dann, wenn auf dem Grundstück noch weitere Parkplätze frei gewesen wären, dem Besitzer die Befugnis zum Sie haben noch keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen? Mit einem AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht haben Sie Vollzugriff auf ... ... alle Tipps, Urteile und Mustervorlagen ... alle weiteren mit einem Schlüssel gekennzeichneten Inhalte Die Bannerwerbung schalten wir für Sie aus; neue Urteile und Beiträge sowie einen exklusiven monatlichen Newsletter erhalten Sie per Email. |