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Nötigung beim ParkenParkplätze
entwickeln sich in Großstädten zu einem knappen Gut - zu Stoßzeiten
gibt es des öfteren mehr als nur einen Anwärter auf einen freien
Parkplatz.
Gerade in Parkhäusern kommt es daher öfters vor, daß der Beifahrer einen für ihn schnell zu erreichenden Parkplatz bereits blockiert und so andere Fahrzeuge am Parken in dieser Parklücke hindert. Der Blockierende macht sich hiermit keiner Nötigung strafbar, da er keine Veranlassung zu einem unangemessenen Handeln gibt. Die Gerichte halten es nicht für unangemessen, wenn sich der Blockierte einen anderen |