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Parallelfahren

Fährt ein Fahrzeug konsequent über eine längere Strecke parallel zu einem Fahrzeug und hindert dieses hierdurch bewußt daran, die Spur zu wechseln, so kann der Tatbestand der Nötigung erfüllt sein. Eine Strecke von 400 m genügt der Rechtssprechung hierzu jedoch nicht.
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