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ParallelfahrenFährt
ein Fahrzeug konsequent über eine längere Strecke parallel zu
einem Fahrzeug und hindert dieses hierdurch bewußt daran, die Spur
zu wechseln, so kann der Tatbestand der Nötigung erfüllt sein.
Eine Strecke von 400 m genügt der Rechtssprechung hierzu jedoch nicht.
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