Dichtes Auffahren als solches ist eine Ordnungswidrigkeit (§1 StVO), allein jedoch keine Nötigung. Damit eine Nötigung vorliegt, ist es notwendig, daß es sich um einen Vorgang von einiger Dauer und größerer Intensität handelt.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Verkehrsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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