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Trinken nach Fahrtende - der so genannte „Nachtrunk“
Das Fahren mit einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille und darüber stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG dar, die in der Regel ein Fahrverbot von 1 - 3 Monaten nach sich zieht. Beträgt der Blutalkoholgehalt mindestens 1,1 Promille liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor, die mit Fahrerlaubnisentzug von mindestens 6 Monaten geahndet wird. Werden alkoholtypische Fahrfehler nachgewiesen, kann diese Folge sogar schon weit unter 1,1 Promille eintreten.

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