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Mobiles Parkverbot

Gerade dann, wenn ein Fahrzeugnutzer sein Fahrzeug etwas länger als üblich parkt - beispielsweise weil für eine Urlaubsreise kein teurer Flughafenparkplatz genutzt wurde, sondern "in der Nähe" geparkt wurde, kann es vorkommen dass man bei der Rückkehr eine böse Überraschung hat: Das Auto wurde abgeschleppt und das obwohl eigentlich korrekt geparkt wurde. Der Grund für den Abschleppvorgang ist in diesem Fall fast immer ein mobiles Parkverbot.

Zwar darf nicht einfach so ein mobiles Parkverbot aufgestellt werden, um dann die betroffenen Fahrzeuge zu entfernen, es ist aber auch nicht erforderlich, dass das mobile Parkverbot auch tatsächlich vom Nutzer zur Kenntnis genommen wurde. Ein Parkverbot wird nämlich mit seiner Bekanntgabe - also dem Aufstellen - wirksam
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