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Einführung der LKW-Maut

Die rechtliche Grundlage für die Einführung einer streckenbezogenen Lkw-Maut im Jahr 2003 in Deutschland ist das am 12. April 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen (BGBl I, Nr. 23, S. 1234).
Das Vergabeverfahren, im Rahmen dessen die Einrichtung eines elektronischen Mauterfassungssystems ausgeschrieben wurde, ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Es ist vorgesehen, die Maut ab August 2003 zu erheben.
Die Vergabeentscheidung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen war von der Vergabekammer des Bundeskartellamtes intensiv überprüft worden. In ihrer Entscheidung war die Kammer vor zwei Wochen zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorgesehene Zuschlagsentscheidung des Ministeriums rechtsfehlerfrei war.
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