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Internationaler Führerschein
Der internationale Führerschein erleichtert z.B. der Polizei die Feststellung, ob ein Fahrzeugführer mit einer für das entsprechende Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis am Verkehr teilnimmt. Der internationale Führerschein wird als Reisedokument von den Straßenverkehrsbehörden ausgestellt und von den Unterzeichnern des Wiener Straßenverkehrsübereinkommens von 1968 anerkannt. Der internationale Führerschein hat eine Gültigkeit von drei Jahren, darf nicht verlängert werden. Die Gültigkeit des nationalen Führerscheines darf die des regulären Führerscheins nicht überschreiten.
Neben dem Wiener Übereinkommen besteht auch das Pariser Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr von 1926, welches in außereuropäischen oder überseeischen Staaten zur Anwendung kommen kann. In diesem Fall muß ein entsprechender internationaler Führerschein, der lediglich eine Gültigkeit von einem Jahr hat, ausgestellt werden. In den Unterzeichnerstaaten des Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1949 wird der deutsche Internationale Führerscheine i.d.R. anerkannt, wenn dieser nach dem Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 ausgestellt wurde.

Innerhalb von Ländern der EU und des EWR ist kein internationaler Führerschein erforderlich; in Schweden wird zusätzlich der Internationale Führerschein empfohlen. Außerhalb Europas ist ein internationaler Führerschein i.d.R. erforderlich und auch von den jeweiligen Behörden vorgeschrieben.

Damit ein internationaler Führerschein ausgestellt werden kann, ist eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mit der neuen Klasseneinteilung erforderlich. Inhaber von älteren Führerscheinen müssen sich diesen zunächst umtauchen lassen.

Hinweis: Im Inland für deutsche Kraftfahrzeugführer erteilte Internationale Führerscheine gelten in der Bundesrepublik Deutschland nicht als gültige Fahrausweise!