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GefährdungshaftungDie Gefährdungshaftung
ist eine verschuldensunabhängige Haftung, die dann greift, wenn sich
beim Verantwortlichen eine selbst verursachte Gefahr verwirklicht hat (§§
7 ff
StVG).
Somit steht die Gefährdungshaftung im Gegensatz zur Verschuldungshaftung.
Durch die Verwirklichung der Gefahr entsteht eine Schadensersatzpflicht
gegenüber dem Geschädigten. Der Geschädigte muß aufgrund
der Gefährdungshaftung ein Verschulden des Schädigers nicht nachweisen.
Die Haftung ist nur dann ausgeschlossen, ein Unfall durch höhere Gewalt verursacht worden ist. Die Voraussetzungen sind daher enger als früher, als zum Haftungsausschluss Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |