Die Gefährdungshaftung ist eine verschuldensunabhängige Haftung, die dann greift, wenn sich beim Verantwortlichen eine selbst verursachte Gefahr verwirklicht hat (§§ 7 ff StVG). Somit steht die Gefährdungshaftung im Gegensatz zur Verschuldungshaftung. Durch die Verwirklichung der Gefahr entsteht eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Geschädigten. Der Geschädigte muß aufgrund der Gefährdungshaftung ein Verschulden des Schädigers nicht nachweisen.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Verkehrsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.