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Geblitzt - und nun?Wurde ein Verkehrsteilnehmer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung "geblitzt", so kann man auf den Bußgeldbescheid warten. Bei gravierender Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit droht neben der Geldbuße auch noch ein Fahrverbot.
Sollte man als Betroffener nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten werden, wie dies oft beim "Lasern" der Fall ist, sollten Ausreden für die zu hohe Geschwindigkeit in jedem Fall vermieden werden - damit wird nämlich Vorsatz zugegeben. Es ist daher besser keinerlei Angaben zu machen. Auch die Frage nach Kenntnis der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sollte nicht beantwortet werden, weder mit ja (= Vorsatz) noch mit nein (= Unkenntnis der Verkehrsregeln, es kann Verkehrsunterricht angeordnet werden!). Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |