Unter der Fahrerlaubnis versteht das Gesetz die von der Verwaltungsbehörde nach einem bestimmten Verfahren erteilte Erlaubnis, Kraftfahrzeuge einer bestimmten Kategorie zu fahren (§ 2 StVG).
Die Voraussetzungen für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis richten sich nach dem StVG und darauf beruhenden Rechtsverordnungen.
Ebenso ist hier geregelt, in welchen Fällen die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen kann und wann ein Anspruch auf Wiedererteilung besteht. In der Praxis kommt aber der Entzug der Fahrerlaubnis durch den Strafrichter häufiger vor; bei bestimmten Straftaten im Straßenverkehr ist er als Regelmaßnahme vorgeschrieben. Hier kommt dann eine Sperrfrist zur Neuerteilung zur Anwendung (§ 69 a StGB)
Demgegenüber ist der Führerschein lediglich das Ausweispapier, in dem das Vorhandensein einer bestimmten Fahrerlaubnis bescheinigt und mit dem diese in der Regel nachgewiesen werden kann.
Beim Verlust des Führerscheins kann dieser ohne größere Formalitäten neu ausgestellt werden (Ersatzführerschein).
Der Führerschein eines Verkehrsteilnehmers wird nach einem Entzug der Fahrerlaubnis eingezogen und kann von der Polizei bei Gefahr im Verzug beschlagnahmt werden.
Letzte Änderung: 20.08.2023
Roland Hölter, Dinslaken
Manfred Bathe, Nauen