Unter
der Fahrerlaubnis versteht das Gesetz die von der Verwaltungsbehörde
nach einem bestimmten Verfahren erteilte Erlaubnis, Kraftfahrzeuge einer
bestimmten Kategorie zu fahren (§
2 StVG). Die Voraussetzungen für den erstmaligen Erwerb einer
Fahrerlaubnis richten sich nach dem StVG
und darauf beruhenden Rechtsverordnungen. Ebenso ist hier geregelt, in
welchen Fällen die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen
kann und wann ein Anspruch auf Wiedererteilung besteht. In der Praxis kommt
aber der Entzug der Fahrerlaubnis durch den Strafrichter häufiger
vor; bei bestimmten Straftaten im Straßenverkehr ist er als Regelmaßnahme
vorgeschrieben. Hier kommt dann eine Sperrfrist zur Neuerteilung zur Anwendung
(§ 69 a StGB)
Demgegenüber
ist der Führerschein lediglich das Ausweispapier, in dem das Vorhandensein
einer bestimmten Fahrerlaubnis bescheinigt und mit dem diese in der Regel
nachgewiesen werden kann. Beim Verlust des Führerscheins kann dieser
ohne größere Formalitäten neu ausgestellt werden (Ersatzführerschein).
Der
Führerschein eines Verkehrsteilnehmers wird nach einem Entzug der
Fahrerlaubnis eingezogen und kann von der Polizei bei Gefahr im Verzug
beschlagnahmt werden.
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Urteile
zum Thema Führerschein