Unter
der Fahrerlaubnis versteht das Gesetz die von der Verwaltungsbehörde
nach einem bestimmten Verfahren erteilte Erlaubnis, Kraftfahrzeuge einer
bestimmten Kategorie zu fahren (§
2 StVG). Die Voraussetzungen für den erstmaligen Erwerb einer
Fahrerlaubnis richten sich nach dem StVG
und darauf beruhenden Rechtsverordnungen. Ebenso ist hier geregelt, in
welchen Fällen die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen
kann und wann ein Anspruch auf Wiedererteilung besteht.
Demgegenüber
ist der Führerschein lediglich das Ausweispapier, in dem das Vorhandensein
einer bestimmten Fahrerlaubnis bescheinigt und mit dem diese in der
Regel nachgewiesen werden kann.
Beim
Verlust des Führerscheins kann dieser ohne größere Formalitäten
neu ausgestellt werden (Ersatzführerschein).
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Urteile
zum Thema Führerschein