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Anerkennung EU-ausländischer FührerscheineEin
Mitgliedstaat der EU darf einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten
Führerschein die Anerkennung nicht deshalb versagen, weil nach den
ihm vorliegenden Informationen der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt
der Ausstellung des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im
Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats und nicht im Hoheitsgebiet des ausstellenden
Mitgliedstaats gehabt hat. Ein Mitgliedstaat darf weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |