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Punkte in FlensburgWer
wegen einer Verkehrsstraftat oder - Ordnungswidrigkeit verurteilt wird,
erhält gegebenenfalls nicht nur eine Strafe oder Buße einschließlich
Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot
sondern wird auch mit Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg bedacht. Das dabei angewandten System hat seine Rechtsgrundlage in § 4 StVG. Wenn die dort geregelten Voraussetzungen vorliegen, müssen Punkte eingetragen werden; die Verwaltungsbehörden haben also insoweit keinen Ermessensspielraum. Die Konsequenzen, die sich aus der Eintragung von Punkten ergeben, richten sich nach dem Punktestand: Wenn 8 Punkte erreicht sind, wird der betreffende Verkehrssünder schriftlich Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |