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Punkte in Flensburg

Wer wegen einer Verkehrsstraftat oder - Ordnungswidrigkeit verurteilt wird, erhält gegebenenfalls nicht nur eine Strafe oder Buße einschließlich Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot sondern wird auch mit Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg bedacht.
Das dabei angewandten System hat seine Rechtsgrundlage in § 4 StVG. Wenn die dort geregelten Voraussetzungen vorliegen, müssen Punkte eingetragen werden; die Verwaltungsbehörden haben also insoweit keinen Ermessensspielraum. Die Konsequenzen, die sich aus der Eintragung von Punkten ergeben, richten sich nach dem Punktestand:

Wenn 8 Punkte erreicht sind, wird der betreffende Verkehrssünder schriftlich
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