Fahrzeughalter
Fahrzeughalter
ist derjenige, der das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und
die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch
voraussetzt. Der Fahrzeughalter wird bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugbrief
bzw. dem Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Der Fahrzeughalter
ist verpflichtet, eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung für das Fahrzeug
abzuschließen, sofern sich dieses im Gebrauch befindet.
Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Verkehrsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
Passwort vergessen
ABO-SERVICE für Abonnenten