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FahrzeughalterFahrzeughalter
ist derjenige, der das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und
die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch
voraussetzt. Der Fahrzeughalter wird bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugbrief
bzw. dem Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Der Fahrzeughalter
ist verpflichtet, eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung für das Fahrzeug
abzuschließen, sofern sich dieses im Gebrauch befindet.
Es muß sich beim Fahrzeughalter weder zwangsläufig um den Eigentümer noch um den Fahrer handeln. Das Eigentum des Fahrzeugs ist i.a. jedoch ein Anhaltspunkt. Entscheidend ist nicht, wer als Halter eingetragen ist oder wer den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II verwahrt, sondern wer das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Praxisfall: Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |