AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Fahrzeughalter

Fahrzeughalter ist derjenige, der das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Der Fahrzeughalter wird bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugbrief bzw. dem Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung für das Fahrzeug abzuschließen, sofern sich dieses im Gebrauch befindet.
Es muß sich beim Fahrzeughalter weder zwangsläufig um den Eigentümer noch um den Fahrer handeln. Das Eigentum des Fahrzeugs ist i.a. jedoch ein Anhaltspunkt. Entscheidend ist nicht, wer als Halter eingetragen ist oder wer den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II verwahrt, sondern wer das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt.

Praxisfall:
Zum weiterlesen bitte anmelden ...
 Passwort:  
Passwort vergessen? - Zugangsverwaltung 

Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht.
Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen!
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von Kabel1 - K1 Journal und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Verkehrsrecht  | Nach Oben