Wer
bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen deutlich überschreitet und
hierbei erwischt wird, muss in aller Regel einige Zeit auf seinen Führerschein
verzichten. Eine deutliche Überschreitung wird hierbei angenommen,
wenn der Fahrer innerorts mehr als 30 km/h und außerhalb geschlossener
Ortschaften mehr als 40 Km/h zu schnell fährt. Allerdings können
Behörden und Gerichte in besonderen Fällen vom Führerscheinentzug
auch absehen.
Wer
in der Flensburger "Verkehrssünderkartei" noch nicht erfasst und zudem
beruflich in besonderem Maße auf seinen Führerschein angewiesen
ist, hat u.U. gute Chancen, dem zeitweiligen Verlust des Führerscheins
zu entgehen.
Als
"Gegenleistung" dafür, dass "die Pappe" nicht weg ist, müssen
rasante Fahrer dann aber etwas tiefer in die Tasche greifen: Verschont
werden sie nur, wenn das Bußgeld im Gegenzug erhöht wird.
Urteile
zum Thema Fahrverbot