Allgemeines
Ein
Fahrverbot kann im Rahmen einer gerichtlichen Verurteilung wegen einer
Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit oder im zuletzt genannten Fall auch
mit einem Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde ausgesprochen
werden. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis unterscheidet sich das Fahrverbot
dadurch, dass die Fahrerlaubnis des Täters erhalten bleibt; ihm wird
aber verboten, für einen bestimmten Zeitraum Kraftfahrzeuge zu führen
(§
44 StGB, §
25 StVG)). Dieser Zeitraum beträgt mindestens 1 Monat und höchstens
3 Monate.