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Allgemeines

Ein Fahrverbot kann im Rahmen einer gerichtlichen Verurteilung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit oder im zuletzt genannten Fall auch mit einem Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde ausgesprochen werden. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis unterscheidet sich das Fahrverbot dadurch, dass die Fahrerlaubnis des Täters erhalten bleibt; ihm wird aber verboten, für einen bestimmten Zeitraum Kraftfahrzeuge zu führen (§ 44 StGB, § 25 StVG)). Dieser Zeitraum beträgt mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monate.
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