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Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches mangels Mithilfe bei der Ermittlung von Verkehrssündern

Hilft ein Fahrzeughalter der Polizei nicht bei der Ermittlung eines Verkehrssünders, so kann das schon beim ersten Mal Konsequenzen für ihn haben. Betrifft der geahndete Verkehrsverstoß zu schnelles Fahren oder einen Rotlichtverstoß, kann der Halter verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen. Durch das Aufzeichnen der Fahrten soll bei weiteren Verstößen die
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