Pflicht
zum Führen eines Fahrtenbuches mangels Mithilfe bei der Ermittlung
von Verkehrssündern
Hilft
ein Fahrzeughalter der Polizei nicht bei der Ermittlung eines Verkehrssünders,
so kann das schon beim ersten Mal Konsequenzen für ihn haben. Betrifft
der geahndete Verkehrsverstoß zu schnelles Fahren oder einen Rotlichtverstoß,
kann der Halter verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen. Durch
das Aufzeichnen der Fahrten soll bei weiteren Verstößen die