AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Fahrerlaubnisklassen

Die Fahrerlaubnis ist in Klassen nach Buchstaben (A, B usw.) eingeteilt. Danach richtet es sich, welche Fahrzeuge gefahren werden dürfen. Die Einteilung der Klassen ist in § 6 FeV geregelt. Die Umschreibung älterer Fahrerlaubnisse (1, 2 usw.) bestimmt sich nach FeV Anlage 3.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von Anwalt - Das Magazin und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Verkehrsrecht  | Nach Oben