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FahrerlaubnisklassenDie
Fahrerlaubnis ist in Klassen nach Buchstaben (A, B usw.) eingeteilt. Danach
richtet es sich, welche Fahrzeuge gefahren werden dürfen. Die Einteilung
der Klassen ist in §
6 FeV geregelt. Die Umschreibung älterer Fahrerlaubnisse (1, 2
usw.) bestimmt sich nach FeV
Anlage 3.
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