Die Fahrerlaubnis ist in Klassen nach Buchstaben (A, B usw.) eingeteilt. Danach richtet es sich, welche Fahrzeuge gefahren werden dürfen. Die Einteilung der Klassen ist in § 6 FeV geregelt. Die Umschreibung älterer Fahrerlaubnisse (1, 2 usw.) bestimmt sich nach FeV Anlage 3.