Eis und Schnee

Verkehrsrecht

Kommt es zu einem Wintereinbruch mit Eis und Schnee, so beginnt regelmäßig auch das Verkehrschaos. Viele Autos sind nicht auf die geänderten Witterungsbedingungen eingestellt, so dass es leicht zu vermeidbaren Fehlern kommt. Wer mit Sommerreifen im Winter in einen Unfall verwickelt wird, riskiert nicht nur seinen Versicherungsschutz. Selbst bei nicht selbstverschuldeten Unfällen haftet man zumindest anteilig, so dass ein Teil des Schadens von einem selbst übernommen werden muss.

Winterreifenpflicht

Bereits seit dem 04.12.2010 gilt eine allgemeine Winterreifenpflicht bei eis- und schneeglatten Straßen. Die StVO wurde entsprechend geändert.

Als Winterreifen gelten ab dem Produktionsjahr 2018 nur noch Reifen mit dem Alpine Symbol. Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Die übrigen Reifen auf den anderen Achsen haften durch ihre spezielle Gummi-Mischung - etwa den hohen Naturkautschuk-Anteil - bei Winterwetter besser als etwa ein Pkw-Sommerreifen. Sie sind dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet.

Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen sind hoch. Beim Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte werden mindestens 75 € (BKatV Nr. 213a) fällig. In beiden Fällen folgt ein Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister.

Diese Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge. Dazu gehören auch Motorräder.

Eis und Schnee auf dem Fahrzeug

Sofern sich auf dem Auto Eis gebildet hat, die Scheiben vereist sind oder sich eine Schneehaube auf dem Auto befindet, so sind diese zu entfernen. Dies gilt nicht nur für die Fensterscheiben, die komplett von Schnee und Eis zu befreien sind,  sondern auch für das Autodach, da z.B. eine sich vom Dach lösende Eisplatte eine Gefahr für Dritte darstellen kann. Es ist also die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges vor Fahrtbeginn herzustellen (§ 23 StVO). Dazu gehört auch, Blinker, Rücklichter und Scheinwerfer vor Fahrtantritt von Schnee oder Schmutz zu befreien. Wer lediglich ein Guckloch freikratzt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Fahren bei winterlichen Verhältnissen

Während der Fahrt muss sich der Fahrer den Verhältnissen anpassen und ggf. langsam oder gar mit Schrittgeschwindigkeit fahren sowie den Abstand zu anderen Fahrzeugen erhöhen um etwaige Schäden abzuwenden. Die Straßenverhältnisse können auch mit einer Bremsprobe geprüft werden, nachdem man sich versichert hat, hierdurch keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

Verkehrsschilder

Sind verschneite Verkehrsschilder nicht mehr lesbar, so müssen diese von Ortsunkundigen nicht beachtet werden, Anwohner müssen diese in der Regel dennoch beachten. Sind Verkehrsschilder schon an ihrer Form zu erkennen (z.B. Vorfahrt achten, Stop), so sind diese immer zu befolgen. Bei unleserlichen Schildern sollte grundsätzlich besonders vorsichtig gefahren werden.

Letzte Änderung: 20.08.2023

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