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Autodiebstahl - wenn ein Schlüssel fehlt

Beim Diebstahl eines Fahrzeugs entfällt die Leistungspflicht der Kaskoversicherung bzw. Teilkaskoversicherung dann, wenn der Diebstahl vom Versicherungsnehmer vorgetäuscht wird.

Da die Fälle von Fahrzeugdiebstahl in den letzten Jahren erheblich zugenommen haben und erwiesenermaßen ein beträchtlicher Teil der Diebstähle gegenüber der Versicherung vorgetäuscht wird, um in den Genuss der Versicherungsleistungen zu gelangen, hat die Rechtsprechung ein System zu der Frage entwickelt, wie die Beweislast zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zu verteilen ist.

Danach muss zunächst der Versicherungsnehmer Tatsachen beweisen, "die nach ihrem äußeren Bild mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine Wegnahme der versicherten Sache gegen den Willen des Versicherungsnehmers schließen lassen". Wenn der Versicherer nun behauptet, der Diebstahl habe in Wirklichkeit gar nicht stattgefunden, muss er dafür nicht den vollen Gegenbeweis führen. Es reicht vielmehr aus, wenn er seinerseits
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