Beim Diebstahl eines Fahrzeugs entfällt die Leistungspflicht der Kaskoversicherung bzw. Teilkaskoversicherung dann, wenn der Diebstahl vom Versicherungsnehmer vorgetäuscht wird.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Verkehrsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.