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Wagen gestohlen - was nun?Wurde der Wagen
gestohlen, so muß zunächst die Polizei informiert und der Diebstahl
zur Anzeige gebracht werden. Dies sollte sofort geschehen, nachdem Sie
den Diebstahl bemerkt haben. Danach sollte der Diebstahl der Kaskoversicherung
gemeldet werden, dieser können Sie sodann gleich das Aktenzeichen
nennen, unter dem die Polizei Ihre Anzeige führt.
Wurde der Wagen mit den Originalschlüsseln entwendet, so wird die Versicherung in jedem Fall prüfen, ob fahrlässiges Verhalten vorliegt oder der Diebstahl gar nur vorgetäuscht wurde. Geben Sie die tatsächliche Anzahl der Originalschlüssel an, wenn Ihre Versicherung danach fragen sollte - andernfalls kann dieses Verhalten bereits den Versicherungsschutz kosten (OLG Oldenburg, 2 U 175/98). Sollten die Schlüssel im Auto stecken gelassen worden sein (LG Itzehoe - Az: 1 S 157/03), so Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |