Wurde der Wagen gestohlen, so muß zunächst die Polizei informiert und der Diebstahl zur Anzeige gebracht werden. Dies sollte sofort geschehen, nachdem Sie den Diebstahl bemerkt haben. Danach sollte der Diebstahl der Kaskoversicherung gemeldet werden, dieser können Sie sodann gleich das Aktenzeichen nennen, unter dem die Polizei Ihre Anzeige führt.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Verkehrsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.