Zu den geplanten Änderungen führt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung folgendes aus:
"Die Bußgeldregelsätze sollen für die nachfolgend genannten Verkehrsverstöße angehoben werden. Dabei handelt es sich um Hauptunfallursachen, Zuwiderhandlungen, die für die Betroffenen mit wirtschaftlichen Vorteilen verbunden sind und Vorsatztaten.
- Verstöße gegen
das Rechtsfahrgebot (Nrn. 4, 4.1, 4.2 - von 40 € auf 80 €)
- mit kennzeichnungspflichtigem
Kfz bei schlechter Sicht nächsten Parkplatz nicht aufgesucht (Nr.
6 - von 75 € auf 140 €)
- unangepasste Geschwindigkeit
(Nrn. 8, 8.1 - von 50 € auf 100 €)
- Überschreitungen
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei einer Überschreitung
um mehr als 16 km/h mit Lkw oder Bussen und mehr als 21 km/h mit Pkw o.
ä. Kfz (Nrn. 9, 9.1, 9.2, 9.3, 11, 11.1, 11.2, 11.3 i. v. m. Tabelle
1) - differenzierte Anhebung wie nachstehend, keine Anhebung bei Verwarnungsgeldregelsätzen
- keine Rücksichtnahme
auf schwache Verkehrsteilnehmer (Nr. 10 von 60 € auf 80 €),
- Abstandsverstöße,
sofern der Abstand von einem vorausfahrenden Kfz bei einer Geschwindigkeit
von mehr als 80 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes betrug (Nrn.
12.3, 12.4 - Tabelle), differenzierte Anhebung wie nachstehend, keine Anhebung
bei Verwarnungsgeldregelsätzen
- Nichteinhalten des Mindestabstandes
bei Lkw (Nr. 15 - von 50 € auf 80 €),
- gefährliche Überholvorgänge
(Nrn. 17, 18, 19, 19.1, 19.1.1, 19.1.2, 20, 21, 21.1, 21.2, 22), Verdoppelung
- Vorfahrtsverstöße
(Nr. 34 - von 50 € auf 100 €),
- Verstöße beim
Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren (Nrn. 40, 41, 43 - jeweils
von 40 € auf 70 €, Nr. 44 von 50 € auf 80 €)
- Fehlverhalten auf Bundesautobahnen:
Höhenüberschreitungen (Nr. 79 - von 40 € auf 70 €),
Einfahren an dafür nicht vorgesehener Stelle (Nr. 81 - von 50 €
auf 75 €), Vorfahrtsverletzung (Nr. 82 - von 50 € auf 75 €),
Wenden, Rückwärtsfahren (Nr. 83) in Ein- oder Ausfahrt von 50
€ auf 75 € (83.1), auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen
von 100 € auf 130 € (83.2), auf der durchgehenden Fahrbahn von
150 auf 200 € (83.3), Parken auf BAB (Nr. 85 - von 40 € auf 70
€), Benutzung Seitenstreifen (Nr. 88 - von 50 € auf 75 €)
- Fehlverhalten an Bahnübergängen
(Nrn. 89, 89a, 89a.1, 89a.2 - von 50 € auf 80 € und von 150 €
auf 240 €), vorsätzliche Verstöße (Umfahren von Bahnschranken
von 450 € auf 700 €)
- Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen
(Nr. 113 - von 50 € auf 80 €)
- Rotlichtverstöße
(Nrn. 132, 132.1, 132.2, 132.3, 132.3.1, 132.3.2, 133, 133.1, 133.2, 133.3,
133.3.1, 133.3.2), differenzierte Anhebung wie nachstehend
- Drogen- und Alkoholverstöße
(Nrn. 241, 241.1, 241.2, 242, 242.1, 242.2, 242a), Verdoppelung von 250
€ auf 500 € (erster Verstoß), 500 € auf 1000 €
(zweiter Verstoß), 750 € auf 1500 € (dritter Verstoß);
Null-Promille-Regel für Fahranfänger von 125 € auf 250 €
- Aufnahme einer allgemeinen
Erhöhungsregel für den Fall, dass ein Tatbestand nachweislich
vorsätzlich begangen wird (§ 3 Abs. 6 BKatV, Erhöhung des
Regelsatzes für Fahrlässigkeit um die Hälfte, bisher nicht
geregelt)
- Einfügung eines besonderen
Abschnittes für Vorsatztaten: Durchführung illegaler Kfz-Rennen
(Nrn. 247, 248), Anhebung für Teilnehmer von 150 € auf 400 €,
für Veranstalter von 200 € auf 500 €
- Fahren mit verkehrsunsicheren
Kfz wie nachstehend (Nrn. 108, 189, 189.1.1, 189.1.2, 189.2, 189.2.1, 189.2.2,
189.3, 189.3.1, 189.3.2, 214, 214.1, 214.2),
- Überladungen um mehr
als 5 % bei Lkw und mehr als 20 % bei Pkw (Nrn. 198.1.3 ff. , 199.1.2 ff.,
198.2.4 ff., 199.2.4 ff.), differenzierte Anhebung wie nachstehend, keine
Anhebung bei Verwarnungsgeldregelsätzen
- Verstöße gegen
das Sonntagsfahrverbot (Nrn. 119, 120), Fahrer von 40 € auf 75 €;
Halter von 200 € auf 380 €"
(Stand 1.4.2008)
Die
beabsichtigten Änderungen mit Vergleichstabellen als PDF-Dokument
zum Download
(Quelle: Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)