Wird ein Fahrzeug unter Einfluß von Cannabis oder anderen berauschende Mittel benutzt, so kann dies als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden (§ 24a StVG).Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Verkehrsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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