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Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?Die Ordnungsbehörde
leitet ein Bußgeldverfahren ein, indem sie zunächst – in der
Regel dem Fahrzeughalter - einen Anhörungsbogen übersendet. Der
Adressat dieses Anhörungsbogens ist bis auf Weiteres lediglich zur
Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort (Angaben „zur Person“)
verpflichtet. Angaben zur Sache hingegen können, müssen aber
nicht unmittelbar auf dem Anhörungsbogen gemacht werden. Zu beachten
ist allerdings, dass die Behörde bei Verweigerung der Aussage zur
Sache ggf. das Führen eines Fahrtenbuches verlangen kann. Die Einschaltung
eines Anwaltes bereits in diesem Verfahrensstadium kann u.U. sinnvoll sein,
weil diesem von der Behörde Einsicht in die Ermittlungsakten gewährt
werden muss.
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