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Betriebserlaubnis

Jedes Fahrzeug, daß eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6km/h erreicht, muß ebenso wie Anhänger, die auf öffentlichen Straßen verwendet werden sollen, - bis auf wenige Ausnahmen - eine Betriebserlaubnis haben oder mittels EG-Typgenehmigung nachweisen, daß es den Straßenverkehrszulassungsordnungsvorschriften entspricht, also verkehrssicher ist. Für Serienfahrzeuge gibt es eine allgemeine Betriebserlaubnis, so daß nicht für jedes einzelne Fahrzeug eine Betriebserlaubnis beantragt werden muß (§ 20 StVZO). Diese wird dem Hersteller nach entsprechender Prüfung erteilt. Der Nachweis für diese allgemeine Betriebserlaubnis ist der Fahrzeugbrief, der bei der Zulassung vorgelegt werden muß. Bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung bleibt die allgemeine Betriebserlaubnis grundsätzlich erhalten.
Werden an einem Fahrzeug Änderungen vorgenommen, so kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
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