Jedes Fahrzeug, daß eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6km/h erreicht, muß ebenso wie Anhänger, die auf öffentlichen Straßen verwendet werden sollen, - bis auf wenige Ausnahmen - eine Betriebserlaubnis haben oder mittels EG-Typgenehmigung nachweisen, daß es den Straßenverkehrszulassungsordnungsvorschriften entspricht, also verkehrssicher ist.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Verkehrsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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