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BetriebserlaubnisJedes Fahrzeug,
daß eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als
6km/h erreicht, muß ebenso wie Anhänger, die auf öffentlichen
Straßen verwendet werden sollen, - bis auf wenige Ausnahmen - eine
Betriebserlaubnis haben oder mittels EG-Typgenehmigung nachweisen, daß
es den Straßenverkehrszulassungsordnungsvorschriften entspricht,
also verkehrssicher ist.
Für Serienfahrzeuge gibt es eine allgemeine
Betriebserlaubnis, so daß nicht für jedes einzelne Fahrzeug
eine Betriebserlaubnis beantragt werden muß (§
20 StVZO). Diese wird dem Hersteller nach entsprechender Prüfung
erteilt. Der Nachweis für diese allgemeine Betriebserlaubnis ist der
Fahrzeugbrief, der bei der Zulassung vorgelegt werden muß. Bis zur
endgültigen Außerbetriebsetzung bleibt die allgemeine Betriebserlaubnis
grundsätzlich erhalten.
Werden an einem Fahrzeug Änderungen vorgenommen, so kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |