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Betriebserlaubnis
Jedes Fahrzeug, daß eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6km/h erreicht, muß ebenso wie Anhänger, die auf öffentlichen Straßen verwendet werden sollen, - bis auf wenige Ausnahmen - eine Betriebserlaubnis haben oder mittels EG-Typgenehmigung nachweisen, daß es den Straßenverkehrszulassungsordnungsvorschriften entspricht, also verkehrssicher ist.

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