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Ummeldung
Nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug in der Zulassungsbescheinigung (nach altem Recht: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) auf seinen Namen umzumelden. Für die Ummeldung, die bei der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle vorzunehmen ist, werden folgende Unterlagen benötigt: Zulassungsbescheinigung, Personalausweis, AU-Bescheinigung, Nachweis der Haftpflichtversicherung.