Nach
§ 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist der Käufer verpflichtet,
das Fahrzeug in der Zulassungsbescheinigung (nach altem Recht: Fahrzeugschein
und Fahrzeugbrief) auf seinen Namen umzumelden. Für die Ummeldung,
die bei der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle vorzunehmen
ist, werden folgende Unterlagen benötigt: Zulassungsbescheinigung,
Personalausweis, AU-Bescheinigung, Nachweis der Haftpflichtversicherung.