AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Ummeldung

Nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug in der Zulassungsbescheinigung (nach altem Recht: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) auf seinen Namen umzumelden. Für die Ummeldung, die bei der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle vorzunehmen ist, werden folgende Unterlagen benötigt: Zulassungsbescheinigung, Personalausweis, AU-Bescheinigung, Nachweis der Haftpflichtversicherung.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von mdr Jump und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Verkehrsrecht  | Nach Oben