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Sachmängelhaftung und Garantie
Zunächst ist grundlegend zwischen der Sachmängelhaftung und Garantie zu unterscheiden.
Der Verkäufer haftet zwei Jahre lang dafür, dass das verkaufte Fahrzeug bei Gefahrübergang nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und dass keine seitens des Verkäufers zugesicherte Eigenschaft (z.B. kein ABS, obwohl dies vom Verkäufer zugesichert wurde) fehlt. Die Sachmängelhaftung

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