Zunächst ist grundlegend zwischen der Sachmängelhaftung und Garantie zu unterscheiden.
Der Verkäufer haftet zwei Jahre lang dafür, dass das verkaufte Fahrzeug bei Gefahrübergang nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und dass keine seitens des Verkäufers zugesicherte Eigenschaft (z.B. kein ABS, obwohl dies vom Verkäufer zugesichert wurde) fehlt. Die Sachmängelhaftung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Hingegen ist die Garantie eine freiwillige Leistung, im Allgemeinen des Herstellers. Sie ist regelmäßig befristet und an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Sachmängelhaftung bezieht sich somit auf den Verkäufer, der im Haftungsfall herangezogen wird, wohingegen im Garantiefall Ansprüche regelmäßig an den Hersteller zu richten sind, der dann im Rahmen der von ihm ausgereichten Garantie das Fahrzeug kostenfrei gebrauchsfähig macht.
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Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlichLetzte Änderung: 28.12.2021
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Giuseppe Ravi Pinto, Schweiz