Haftung
bei Testfahrt
Bevor
der Entschluss zum endgültigen Vertragsabschluss gefasst wird, führt
der potenzielle Käufer normalerweise eine Probefahrt durch. Fraglich
ist, wer haftet, falls es dabei zu einem Schaden am Vorführwagen kommt.
Führt
der Kunde eines Autohändlers eine Probefahrt durch, so ist der Wagen
in der Regel besonders versichert. Der Kunde haftet hier nur, sofern ein
Schaden am Testwagen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wird.
Ist
allerdings der Verkäufer kein Händler, sondern soll von privater
Hand gekauft werden, so gilt nichts anderes, als wenn man sich von einem
Freund ein Auto leiht: Man haftet für alle Schäden voll, d.h.
auch schon bei leichter Fahrlässigkeit.