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Haftung bei Testfahrt
Bevor der Entschluss zum endgültigen Vertragsabschluss gefasst wird, führt der potenzielle Käufer normalerweise eine Probefahrt durch. Fraglich ist, wer haftet, falls es dabei zu einem Schaden am Vorführwagen kommt.
Führt der Kunde eines Autohändlers eine Probefahrt durch, so ist der Wagen in der Regel besonders versichert. Der Kunde haftet hier nur, sofern ein Schaden am Testwagen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird.
Ist allerdings der Verkäufer kein Händler, sondern soll von privater Hand gekauft werden, so gilt nichts anderes, als wenn man sich von einem Freund ein Auto leiht: Man haftet für alle Schäden voll, d.h. auch schon bei leichter Fahrlässigkeit.