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Gutgläubiger Erwerb
Ein sogenannter gutgläubiger Erwerb bezeichnet den Erwerb von Eigentum von einem Nichtberechtigten - also einer Person, die nicht Eigentümer ist. Dies ist - unter engen Voraussetzungen - möglich, da Eigentum und Besitz - d.h. die tatsächliche Herrschaft über eine Sache - häufig von verschiedenen Personen ausgeübt werden. Dem Käufer einer beweglichen Sache kann es danach unmöglich sein, zuverlässig zu prüfen, ob der Besitzer seinerseits das Eigentum wirksam erworben hat.

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