Ein sogenannter gutgläubiger Erwerb bezeichnet den Erwerb von Eigentum von einem Nichtberechtigten - also einer Person, die nicht Eigentümer ist. Dies ist - unter engen Voraussetzungen - möglich, da Eigentum und Besitz - d.h. die tatsächliche Herrschaft über eine Sache - häufig von verschiedenen Personen ausgeübt werden. Dem Käufer einer beweglichen Sache kann es danach unmöglich sein, zuverlässig zu prüfen, ob der Besitzer seinerseits das Eigentum wirksam erworben hat.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Verkehrsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.