![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
AbzahlungskaufDer
Abzahlungskauf ist ein gewöhnlicher, sich ausschließlich im
Verhältnis Käufer – Verkäufer abwickelnder Kaufvertrag.
Abweichend von der gesetzlichen Regel, wonach der Kaufpreis sofort bei
Kaufvertragschluss fällig ist, räumt der Verkäufer hier
dem Käufer die Möglichkeit der Ratenzahlung ein. Je nach individueller
Vereinbarung wird meist ein Anzahlungsbetrag sofort fällig. Die Restsumme
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |