Der Abzahlungskauf ist ein gewöhnlicher, sich ausschließlich im Verhältnis Käufer – Verkäufer abwickelnder Kaufvertrag. Abweichend von der gesetzlichen Regel, wonach der Kaufpreis sofort bei Kaufvertragschluss fällig ist, räumt der Verkäufer hier dem Käufer die Möglichkeit der Ratenzahlung ein. Je nach individueller Vereinbarung wird meist ein Anzahlungsbetrag sofort fällig. Die RestsummeUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Verkehrsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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