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Auto auf fremdem Grundstück oder vorm Nachbargrundstück geparktAuch in der Nachbarschaft
kommt es immer wieder vor, dass z.B. aufgrund mangelnder alternativen Parkmöglichkeiten
auch vor anderen Grundstücken geparkt
wird. Solange hierdurch keine Behinderung entsteht, gibt es in aller Regel
auch keine Probleme. Dennoch kann es passieren, dass ein Fahrzeug vor einem
Nachbargrundstück unüberlegt abgestellt wurde und der Fahrer
bei der Rückkehr lediglich eine Parklücke vorfindet: Wurde das
Fahrzeug abgeschleppt und der Halter nicht informiert?
Eine Rückfrage bei der Polizei bestätigt den Verdacht und das Fahrzeug muss umständlich wieder erlangt werden. Dies sorgt beim Betroffenen für gehörigen Ärger und man fragt sich, wie eigentlich die Rechtslage in einer solchen Situation ist. Muss man wirklich Abschleppkosten, die Kosten der Halterermittlung und gar etwaige Anwaltskosten tragen? Wurde ein Pkw behindernd vor der Einfahrt eines Nachbargrundstücks abgestellt, so liegt zunächst |