Bereits wenige Millimeter Wasser genügen um Fahrzeuge aus der Bahn zu bringen, insbesondere bei Spurrillen, die zusätzlich Wasser aufnehmen, erhöht sich die Aquaplaning-Gefahr. Daher sollten Fahrzeugführer den Wasserstand auf der Fahrbahn aufmerksam beobachten.
Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Eine Haftung des Staates oder der Kommune aufgrund einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht scheidet im Schadensfall in der Regel aus - dies gilt auch dann, wenn die Fahrbahnabläufe so verstopft sind, dass das Wasser nicht ordnungsgemäß ablaufen konnte.
Auch in einem solchen Fall muss sich dem Fahrer die Gefahr erschließen und er muss seine Geschwindigkeit den Fahrbahnverhältnissen anpassen. Kommt er doch zu einem Unfall, so ist er offenbar nicht mit angepasster Geschwindigkeit gefahren - und haftet für den Schaden selber.
Angepasste Geschwindigkeit erforderlich
Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist erforderlich, um sich an die Verkehrslage angepasst fortzubewegen. Denn ab 80 km/h nimmt die Aquaplaning-Gefahr deutlich zu. Hinzu kommt bei starkem Regen die eingeschränkte Sicht. Bei besonders heftigen Witterungsverhältnissen muss die Geschwindigkeit dann situationsabhängig soweit reduziert werden, dass durch den Fahrzeuggebrauch keine (unnötige) Gefahr entsteht.
Aus diesem Grund wird auch immer öfter eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatzzeichen „bei Nässe“ angesetzt. Bei besonders großer Aquaplaning-Gefahr muss dies auch erfolgen.
Wann Nässe denn nun konkret vorliegt, unterliegt aber einem gewissen Einschätzungsspielraum. Eine klare juristische Definition gibt es nicht. Dennoch ist hier Vorsicht geboten! Eine Fehleinschätzung kann auch schnell einen
Bußgeldbescheid wegen
überhöhter Geschwindigkeit nach sich ziehen.
Richtiges Verhalten bei Aquaplaning
Kommt es zu Aquaplaning, so heißt es kühlen Kopf bewahren um das schlimmste zu verhindern. Ein beherzter Tritt auf die Bremsen ist die falsche Reaktion, da dies die Schleudergefahr erheblich erhöht.
Der Fahrer sollte daher vom Gas gehen, den Gang rausnehmen und das Fahrzeug - möglichst ohne Lenkbewegungen - ausrollen lassen, bis das Fahrzeug wieder Bodenkontakt hat.
Haftung im Schadensfall
Ist es zu einem Sachschaden gekommen, so ist zwischen Fremdschäden und eigenen Schäden zu unterscheiden.
Fremdschäden werden in der Regel von der Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet. Dies gilt auch für beschädigte Gegenstände an fremdem Eigentum.
Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt generell die
Vollkaskoversicherung auf.
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Letzte Änderung:
15.09.2023