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Anerkennung einer EU-FahrerlaubnisDa nach dem Recht der EU
eine Fahrerlaubnis, die in einem Mitgliedstaat erworben wird, in den anderen
Mitgliedstaaten anerkannt wird, kann der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis
mit dem Führerschein eines anderen EU-Landes in Deutschland fahren
und diesen auch in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.
Anders wäre es nur dann, wenn gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis eine von einem deutschen Gericht verhängte Sperrfrist für den Erwerb einer Fahrerlaubnis laufen würde oder beim Erwerb des Führerscheins im EU-Ausland bestanden hätte. Wenn ein Führerschein im EU-Ausland erworben wurde und in Deutschland der Führerschein erst nach einer MPU hätte erteilt werden dürfen, so ist die Rechtslage schwierig. Zwar macht das geltende EU-Recht für diesen Fall keine Ausnahme, jedoch haben in jüngerer Zeit deutsche Gerichte immer wieder entschieden, dass der ausländische Führerschein im Inland nicht gilt, wenn es sich beim Erwerb des Führerscheins im Ausland erkennbar um einen Missbrauchsfall handelt (u.a. VGH Kassel, 16.12.2005 - Az 2 TG 2511/05), insbesondere um einer hier drohenden MPU zu entgehen. |