Am 26. April 2002 hat der Bundestag das Gesetz zur Entsorgung von Altfahrzeugen verabschiedet. Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie über Altfahrzeuge in nationales Recht um. Die Europäische Union hat mit dieser Richtlinie einen einheitlichen Rechtsrahmen zur umweltgerechten Entsorgung von Altfahrzeugen geschaffen, der das Prinzip der Produktverantwortung der Hersteller berücksichtigt.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Verkehrsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.