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Entsorgung von Altfahrzeugen

Am 26. April 2002 hat der Bundestag das Gesetz zur Entsorgung von Altfahrzeugen verabschiedet. Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie über Altfahrzeuge in nationales Recht um. Die Europäische Union hat mit dieser Richtlinie einen einheitlichen Rechtsrahmen zur umweltgerechten Entsorgung von Altfahrzeugen geschaffen, der das Prinzip der  Produktverantwortung der Hersteller berücksichtigt.

Das Gesetz wendet sich vor allem an die Hersteller und Importeure von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugbesitzer und die Entsorgungswirtschaft. Gegenüber den bisher geltenden Regelungen zur umweltgerechten Verwertung und Entsorgung von Altfahrzeugen, die insbesondere auf der Altauto-Verordnung vom 4. Juli 1997 beruhen, enthält das Gesetz folgende wesentliche Neuerungen:

 * Die Letzthalter von Altfahrzeugen haben die Möglichkeit, diese unentgeltlich an den Hersteller/Importeur zurückzugeben. Wildes Entsorgen soll dann der Vergangenheit angehören. Für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge soll dies ab dem Jahre 2007 gelten.
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