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Abschleppen
Hinsichtlich des Abschleppens von Fahrzeugen gelten landesrechtliche Vorschriften, da das Abschleppen falsch parkender Fahrzeuge dem allgemeinen Polizeirecht unterliegt. Grundsätzlich müssen die Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Das Abschleppen des Fahrzeuges ist notwendig, wenn ohne diese Maßnahme der polizeiliche Zweck nicht zu erreichen wäre. Ist nun ein Fahrzeug verbotswidrig abgestellt ("Falschparker"), so darf dieses grundsätzlich nur soweit weggebracht werden, wie unbedingt notwendig. Befinden sich freie Parkplätze in der Nähe, die der Straßenverkehrsordnung entsprechen, so kommt auch ein Versetzen des falsch parkenden Fahrzeugs in Betracht. Das Versetzen ist dann nicht zulässig, wenn das Fahrzeug zum Abschleppen geöffnet werden muß und daher nicht mehr unbeaufsichtigt abgestellt werden kann. In diesem Fall muß das Fahrzeug auf einem behördlichen Verwahrplatz oder auf einem Betriebshof eines Abschleppunternehmens gebracht werden.

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