Was
geschieht, wenn die Anordnung nicht befolgt wird?
Die Anordnung an den Fahrerlaubnisbewerber, ein medizinisch - psychologische Gutachten beizubringen, lässt sich von der Behörde nicht zwangsweise durchsetzen.
Ein negatives Gutachten muss der Behörde auch nicht vorgelegt werden. Die Behörde hat keine Möglichkeit, sich das Gutachten gegen den Willen des Begutachteten zu verschaffen.