Was
sollte man machen, wenn das Gutachten negativ ausfällt?
Ist das Gutachten negativ und erscheinen Einwendungen dagegen nicht sinnvoll, sollte der Bewerber das Gutachten der Fahrerlaubnisbehörde nicht vorlegen, weil es dort bei den Akten verbleibt und für spätere Fahrerlaubnisanträge verwendet werden kann.
Vielmehr sollte der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zurückgenommen und später wieder gestellt werden. Lässt der Bewerber es auf eine Versagung der Fahrerlaubnis auf Grund des negativen Gutachtens ankommen, ist dies für ihn außerordentlich nachteilig. Die Versagung der Fahrerlaubnis wird nämlich in das Verkehrszentralregister eingetragen und erst nach zehn Jahren wieder getilgt.