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Wer schließt den Gutachtervertrag ab?

Der Gutachtervertrag wird zwischen dem Betroffenen und der Gutachterstelle geschlossen. Der Fahrerlaubnisbewerber hat deshalb einen Anspruch gegen den Sachverständigen auf ein vollständiges und mangelfreies Gutachten. Ihm ist das Gutachten zuzuleiten. Er allein verfügt über das Gutachten.
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