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[AnwaltOnline - Verkehrsrecht Juli 2010]

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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht                               Juli 2010 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/                       *
* ISSN: 1619-7151                                                      *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

  >> Keine pauschale Verdoppelung der vorgesehenen Regelgeldbuße

Es ist unzulässig die im Bußgeldkatalog für fahrlässiges Verhalten
vorgesehenen Regelgeldbuße wegen einer vorsätzlichen Begehungsweise
pauschal zu verdoppeln. Grundsätzlich ist zunächst vom Regelsatz
auszugehen. Eine Erhöhung ist dann wegen besonderer Umstände des
Einzelfalls möglich, so dass auch ein erhöhter Schuldvorwurf wegen
vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung und bereits mehrfach
begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten berücksichtigt werden kann und
es im Ergebnis zu einer Verdopplung der Regelgeldbuße kommt. Es kommt
aber entscheidend darauf an, dass eine Würdigung der schuldbedeutsamen
Umstände im Einzelfall vorgenommen wurde.

OLG Koblenz, 10.3.2010 - Az: 2 SsBs 20/10

  >> Haftungsfreistellung - AGB-Klauseln des Autovermieters müssen sich
an Vollkaskoversicherung orientieren!

Wurde eine Haftungsfreistellung zugunsten des Mieters eines Fahrzeugs
gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts vereinbart, so muss diese
Freistellung dem Leitbild der Vollkaskoversicherung entsprechen. Dem
widerspricht eine AGB-Klausel, nach der das bloße Befahren einer
Rennstrecke zum Wegfall der Haftungsfreistellung führt. Daher ist diese
Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.

LG Kaiserslautern, 28.7.2009 - Az: 2 O 234/08

  >> Gefährliches Schlagloch - Kommune haftet für Schäden

Es liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor, wenn die
Beseitigung eines tiefen Schlagloches in einer Ortdurchgangsstraße
unterlassen wird und sich der Schadensbereich über eine nicht
unerhebliche Fläche erstreckt und im Scheitelpunkt einer abschüssig
verlaufenden Kurve liegt. In diesem Fall entfällt die Haftung der
Kommune für Schäden, die Autofahrer durch das Schlagloch erleiden, auch
dann nicht, wenn in einer Entfernung von mehr als 400 Metern durch
Aufstellen von Verkehrsschildern vor dem Vorhandensein von
Straßenschäden gewarnt wird.

OLG Saarbrücken, 3.11.2009 - Az: 4 U 185/09

  >> Schaden an Unikat - nur bis zum Wiederbeschaffungswert!

Soll bei einem als Unikat anzusehenden Fahrzeug eine fiktive
Schadensberechnung erfolgen, so kann kein Schadensbetrag über den
Wiederbeschaffungswert hinaus abgerechnet werden. Ist die
Wiederherstellung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so ist
der Geschädigte auf den Entschädigungsanspruch beschränkt. Bei einem
Unikat ist es nicht möglich, auf die Kosten der Ersatzbeschaffung
abzustellen, da die Ersatzbeschaffung voraussetzt, dass der betreffende
Gegenstand austauschbar ist.

BGH, 2.3.2010 - Az: VI ZR 144/09

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

  >> Wirtschaftlicher Totalschaden und Abmeldung des Fahrzeugs

  >> Vollkasko bei Mietwagen gilt für alle Nutzer!

  >> Wer wegen Navi-Programmierung einen Unfall baut, ist selber schuld!

  >> Gegen Anschnallpflicht verstoßen - Mithaftung bei Unfall?

Darüber hinaus versenden wir regelmässig aktuelle Urteile u.a.m. an
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30 Tage finden Sie hier:
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*2* Das Thema des Monats

  >> Führerschein und Fahrerlaubnis: ist das nicht dasselbe?

Unter der Fahrerlaubnis versteht das Gesetz die von der
Verwaltungsbehörde nach einem bestimmten Verfahren erteilte Erlaubnis,
Kraftfahrzeuge einer bestimmten Kategorie zu fahren (§ 2 StVG). Die
Voraussetzungen für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis richten
sich nach dem StVG und darauf beruhenden Rechtsverordnungen. Ebenso ist
hier geregelt, in welchen Fällen die Fahrerlaubnisbehörde die
Fahrerlaubnis entziehen kann und wann ein Anspruch auf Wiedererteilung
besteht. In der Praxis kommt aber der Entzug der Fahrerlaubnis durch den
Strafrichter häufiger vor; bei bestimmten Straftaten im Straßenverkehr
ist er als Regelmaßnahme vorgeschriebn. Hier kommt dann eine Sperrfrist
zur Neuerteilung zur Anwendung (§ 69 a StGB)

Demgegenüber ist der Führerschein lediglich das Ausweispapier, in dem
das Vorhandensein einer bestimmten Fahrerlaubnis bescheinigt und mit dem
diese in der Regel nachgewiesen werden kann. Beim Verlust des
Führerscheins kann dieser ohne größere Formalitäten neu ausgestellt
werden (Ersatzführerschein).
Der Führerschein eines Verkehrsteilnehmers wird nach einem Entzug der
Fahrerlaubnis eingezogen und kann von der Polizei bei Gefahr im Verzug
beschlagnahmt werden.

  >> Mindestgeschwindigkeit

Man hört im allgemeinen immer nur von der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit. Es gibt jedoch auch das Erfordernis an Fahrzeuge,
eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit erreichen zu können, um eine
bestimmte Straße prinzipiell nutzen zu dürfen. So dürfen beispielsweise
Kraftfahrstraßen und Autobahnen nur von Fahrzeugen genutzt werden, wenn
die eingetragene Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet. Aus diesem
Grunde ist das Fahren mit einem Mofa auf der Autobahn grundsätzlich
unzulässig, da dessen eingetragene Höchstgeschwindigkeit lediglich bei
25 km/h liegt.

Eine Mindestgeschwindigkeit kann auch für einzelne Fahrspuren einer
mehrspurigen Straße vorgeschrieben werden. Üblicherweise erfolgt diese
Vorgabe bei starken Steigungen. In der Folge werden die Fahrzeuge auf
die Spuren "sortiert" und die Gefahr von Auffahrunfällen gemindert.

Wird eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit überwacht, so ist die
tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit maßgeblich und nicht die
theoretische Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges.

Auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung kann zu einer
Mindestgeschwindigkeit werden. Dies ist dann der Fall, wenn einem
Fahrzeug bei bestehender Geschwindigkeitsbeschränkung weitere folgen.
Dies ergibt sich aus § 1 StVO, nach dem niemand mehr als nach den
Umständen vermeidbar behindert oder gefährdet werden darf. Eine
Geschwindigkeit, die deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
liegt, ist z.B. auf Strecken, auf denen nicht überholt werden darf, eine
vermeidbare Behinderung.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie diesen
Monat zusätzlich:

  >> Fahrzeugkontrolle / Verkehrskontrolle

Polizeivollzugsbeamte können im öffentlichen Straßenverkehr jederzeit
eine Verkehrskontrolle - umgangsprachlich oft auch als Fahrzeugkontrolle
bezeichnet - durchführen, und zwar an jedem Ort und ereignisunabhängig.
Hierbei kann jeder Verkehrsteilnehmer kontrolliert werden. Eine
Verkehrskontrolle kann neben der Fahrzeug- und
Verkehrsteilnehmerkontrolle auch die Kontrolle auf Verkehrstüchtigkeit
sowie Verkehrserhebungen beinhalten. [... weiterlesen ...]

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