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[AnwaltOnline - Verkehrsrecht Dezember 2009]

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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht                           Dezember 2009 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/                       *
* ISSN: 1619-7151                                                      *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

  >> Abgefahrene Reifen - Vollkaskoschutz futsch?

Wurde ein Fahrzeug mit abgefahrenen Reifen in einen Unfall verwickelt,
so ist die Vollkaskoversicherung nicht zwangsläufig leistungsfrei. Die
Versicherung wird nur für den Fall leistungsfrei, dass die abgefahrenen
Reifen für den Unfall ursächlich waren.

OLG Koblenz vom 19.06.2008, 10 U 253/08

  >> Restwertermittlung bei Totalschaden

Der vom Geschädigten mit der Schadensschätzung beauftragte
Sachverständige hat bei der Ermittlung des Fahrzeugrestwerts
grundsätzlich nur solche Angebote einzubeziehen, die auch sein
Auftraggeber berücksichtigen müsste. Der Sachverständige hat sich daher
bei seinen Erhebungen auf den regionalen Markt zu beschränken.

BGH, 13.1.2009 - Az: VI ZR 205/08

  >> Duplex-Garage - nicht für hohe Fahrzeuge!

Für Beschädigungen eines Fahrzeugs auf dem oberen Stellplatz einer
Duplex-Garage, die nicht auf einem völlig unzureichendem Platz für das
Fahrzeug beruhen, sondern darauf, dass das Fahrzeug relativ hoch und
daher auf dem oberen Stellplatz für die herrschenden Raumverhältnisse zu
groß ist, haftet der Garagenbetreiber nicht. Es besteht bei der Nutzung
eines oberen Stellplatzes immer das Risiko, dass zu hohe Fahrzeuge beim
Hochfahren der Anlage beschädigt werden.

AG Frankfurt/Main, 15.9.2009 - Az: 30 C 799/09

  >> Eigentumsübertragung an einem Fahrzeug erfordert keine Übergabe des
Kfz-Briefs

Für den Fall, dass der Verkäufer eines Fahrzeugs, der den Kfz-Brief
innehat und der Halter des Pkw, auf den der Wagen nach dem Kauf
zugelassen worden ist, nicht personenidentisch sind, wird zugunsten des
Halters vermutet, dass ihm der Wagen gehört, wenn dieser sich seit dem
Kauf durchgehend seinem Besitz befunden hat. Die Übergabe des Kfz-Briefs
ist für eine wirksame Eigentumsübertragung nicht erforderlich, da es
sich hierbei lediglich um eine verwaltungsrechtliche Urkunde ohne
öffentlichen Glauben handelt, die dokumentiert, auf welche Person ein
Auto bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. Daher muss der Inhaber des
Kfz-Briefs die Eigentumsvermutung, die zugunsten des Besitzers des
Fahrzeugs gilt, widerlegen.

LG Bonn, 1.10.2009 - Az: 1 O 140/09

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

  >> Volltrunken auf dem Rad - Fahrradverbot?

  >> Blutentnahme nicht ohne weiteres gegen den Willen des Betroffenen!

  >> Keine fiktive Umsatzsteuer bei Unfallschaden!

  >> Beim Fahren nicht nachsehen, wer anruft!

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Im Bereich Verkehrsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
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Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

  >> Autokauf - Vertragschluss

Ein Vertrag über den Kauf eines Wagens bedarf keiner besonderen Form. Es
ist daher auch möglich, einen Autokaufvertrag mündlich abzuschließen.
Aus Beweisgründen ist hiervon allerdings dringend abzuraten. Vielmehr
sollten wichtige Angaben wie etwa Kaufpreis, Ausstattung des Wagens,
Lieferfrist und insbesondere bei Gebrauchtwagenkauf der Zustand des
Wagens (Unfallfreiheit, Kilometerleistung, Austauschmotor, Umbauten,
Vorbesitzer) schriftlich festgehalten werden. Wer ganz sichergehen will,
lässt sich entscheidende Eigenschaften wie etwa die Unfallfreiheit am
besten ausdrücklich zusichern.

Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Verkäufer und Käufer
übereinstimmend erklären, der Wagen solle gegen einen bestimmten
Kaufpreis vom Verkäufer an den Käufer verkauft werden. Wann das der Fall
ist, ist nicht immer eindeutig zu bestimmen. Beim mündlichen Kaufvertrag
ist der Zeitpunkt entscheidend, zu dem die Vertragsparteien ihre
übereinstimmenden Erklärungen austauschen. Der schriftliche Vertrag ist
in der Regel geschlossen, wenn beide Parteien ihn unterschrieben haben.
Beim Neuwagenkauf ist zudem zu beachten, dass die Verkäufer zumeist
Bestellformulare bereithalten. Aus diesen geht hervor, dass sich der
Käufer nicht unmittelbar binden will. Vielmehr gibt der Kaufinteressent
durch Ausfüllen des Bestellformulares und Einreichung beim Händler ein
rechtswirksames Angebot, an das er für eine gewisse Dauer gebunden ist,
ab. Hierbei ist die Bindungsfrist im Formular meist vermerkt. Der
Kaufvertrag kommt in diesem Fall erst durch die Annahme des Angebotes
durch den Händler zustande.

Den Kaufverträgen von Kfz-Händlern liegen in aller Regel Allgemeine
Geschäftsbedingungen bei. Diese sollten – auch wenn es Mühe bereitet –
durchgelesen werden, bevor der Vertrag unterschrieben wird. Denn mit
Vertragschluss werden auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Vertragsbestandteil. Man sollte allerdings einen kühlen Kopf bewahren,
wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das „Kleingedruckte“
nachteilige Regelungen enthält. Denn Vorschriften in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen müssen sich an besonderen Regelungen des
Bürgerlichen Gesetzbuches messen lassen. Nicht jede Formularklausel ist
danach wirksam. Vielmehr ist stets zu prüfen, ob eine Regelung den
Käufer unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist. Eine solche
Prüfung sollte nötigenfalls von einem Anwalt durchgeführt werden, da die
gesetzlichen Regelungen sehr allgemein gefasst sind und daher die
einschlägige Rechtsprechung auszuwerten ist. Im übrigen gehen konkrete
Abreden zwischen den Vertragsparteien Regelungen in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen immer vor. Ist daher etwa im Kleingedruckten eine
Haftungserleichterung zugunsten des Verkäufers enthalten, notieren die
Parteien aber auf dem Vertragsdokument, dass der Verkäufer umfänglich
haften soll, dann gilt diese besondere Abrede. Dies wäre auch dann der
Fall, wenn diese Abrede nur mündlich getroffen wird. Allerdings wird es
dann meist an der Beweisbarkeit der Abrede scheitern. Auch hier gilt
demnach: Besser alles schriftlich dokumentieren!

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie diesen
Monat zusätzlich:

  >> Verkehrsunfall - Was gehört zu den Sachschäden?

Der zu ersetzende Schaden umfasst alle finanziellen Nachteile, die
infolge der Beschädigung einer Sache entstanden sind.

Dazu gehören insbesondere:

- Wiederbeschaffungskosten bei einem zerstörten Fahrzeuge Ein Fahrzeug
ist dann zerstört, wenn eine [... weiterlesen ...]

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